Gericht: Erträge aus Multilevel-Investment sind Zinsen und steuerpflichtig
Veröffentlicht: · Quelle: yna.co.kr

Ein Gericht hat entschieden, dass Erträge aus Investitionen in ein Multilevel-Marketing-Unternehmen als Zinserträge und nicht als Geschäftseinkünfte einzustufen sind. Damit fallen sie unter die umfassende Einkommensteuerpflicht. Im Mittelpunkt des Falls stand die Frage, wie Einnahmen zu bewerten sind, die ein Investor von einem Multilevel-Marketing-Unternehmen erhalten hatte. Das Gericht sah diese Beträge nicht als Gegenleistung für eine geschäftliche Tätigkeit, sondern als Erträge mit Zinscharakter aus einer Investition. Für ähnliche Investitionserträge aus Multilevel-Strukturen kann daher die steuerliche Einordnung und die Pflicht zur Einkommensteuererklärung wichtig sein. Quelle: yna.co.kr
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